Härtefallunterstüzung
In allen Kantonen der Schweiz wird intern über die Härtefallentschädigungen bestimmt.
Dies führt dazu das die Situation der Geschädigten nicht mit der selben Messlatte beurteilt und gehandhabt wird.
In einigen Kantonen gelten Schausteller und Marktfahrer nicht zu den Direktbetroffenen obwohl Ihnen vom Bund untersagt wurde die Geschäfte zu betreiben.
Diese Ansichten und Entscheidungen führen zu extrem unterschiedlichen Härtefallunterstützungen.
Der Bundesrat wird dringend gebeten die Handhabung betreffend Härtefallunterstützung, gesamtschweizerisch umzusetzen.
Stop dem Käntöndligeist!!!
